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Bundestag:
Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat sich am Montagnachmittag mit der geplanten Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung auseinandergesetzt. Das Vorhaben ist Teil der Gesetzespakete der Bundesregierung (18/11131, 18/11135) zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen.
Geplant ist, durch eine Regelung im Grundgesetz und ein Onlinezugangsgesetz Bund und Länder dazu zu verpflichten, ihre Verwaltungsleistungen, wenn geeignet, digital anzubieten. Die Verwaltungsportale von Bund und Ländern sollen in einem Portalverbund zusammengeführt werden. Bürger sollen so einen einheitlichen Zugang zu den Verwaltungsleistungen erhalten. Für die Umsetzung sind fünf Jahre vorgesehen. In der Anhörung gingen die Sachverständigen unter anderem auf Fragen der Abgeordneten zu datenschutzrechtlichen Aspekten, der Akzeptanz von E-Government-Angeboten, Regelungskompetenzen und der Rolle des IT-Planungsrates ein.

Kontrovers diskutiert wurde auch die Einbindung der Kommunen. Vertreter der kommunalen Spitzenverbände stellten sich gegen eine starre Verpflichtung der Städte und Gemeinden. Auch die Kommunen hätte ein Interesse daran, den E-Government-Sektor voranzubringen, sagte Uwe Zimmermann (Deutscher Städte- und Gemeindebund). Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die bestehenden Angebote entwertet würden.

Helmut Fogt (Deutscher Städtetag) betonte ebenfalls, dass sich die Kritik nicht gegen das Vorhaben als solches, sondern gegen das geplante Gesetz richte. Es sei zudem ein "Missverständnis", zu glauben, dass sich die notwendigen Investitionen durch einen Effizienzgewinn aufhebten. "E-Government kostet Geld", sagte der Vertreter des Städtetages. Die Kosten bestünden auch nicht nur bei der Einführung, sondern dauerhaft.

Thorsten Siegel (Freie Universität Berlin) hingegen sagte, dass eine freiwillige Beteiligung der Kommunen nicht ausreichend wäre. "Es sind und bleiben Insellösungen", so Siegel. Der Artikel 91c Grundgesetz rechtfertige eine verpflichtende Einbindung der Kommunen im Sinne der Harmonisierung. Vorgaben zu IT-Komponenten sollten aber auf das "erforderliche Maß" begrenzt werden. Eine Ausnahme soll nach Ansicht Siegels für Leistungen gelten, die rein auf Grundlage der kommunalen Selbstverwaltung basierten. Der Rechtswissenschaftler schlug zudem vor, die anfallenden Kosten insbesondere für die kommunale Ebene zu kompensieren.

Quelle:
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten, PuK 2
Platz der Republik 1, 11011 Berlin